
Häufig gestellte Fragen von Unternehmern und Vereinsvorständen
FAQs – Antworten zu den häufigsten Fragen über notarielle Dienstleistungen für Unternehmen und Vereine
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufige Fragen, die mir Unternehmer und Vereine stellen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte.
Brauche ich einen Notar, um ein Unternehmen zu gründen?
Nein, aber Sie möchten möglicherweise meine Dienstleistung als Notarin in Anspruch nehmen, um Ihren Geschäftsbetrieb mit einer Kapitalgesellschaft aufzunehmen – beispielsweise einer GmbH. Für die GmbH- oder auch die UG-Gründung bräuchten Sie einen Notar. Die GmbH hat zahlreiche Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage zu begrenzen. Steuerlich ist die GmbH besonders vorteilhaft bei höheren Gewinnen, da Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, lediglich mit 23 % Körperschaftsteuer besteuert werden. Zahlreiche andere Unternehmensformen müssen zumindest im Handelsregister angemeldet werden, wozu Unterschriftsbeglaubigungen erforderlich sind.
Ich will mein Unternehmen so schnell wie möglich im Handelsregister eintragen lassen. Was muss ich tun?
Schreiben Sie mir eine kurze E-Mail mit Ihren persönlichen Daten an info@kanzlei-siebe-bielefeld.de . Ich melde mich kurzfristig zurück.
Brauche ich einen Notar, um einen Verein zu gründen?
Nein, anders als die Gründung einer GmbH brauchen Sie für die Vereinsgründung nur Ihre Vereinsmitglieder. Wenn Ihr Verein jedoch ein „eigetragener“ Verein werden und in das Vereinsregister eingetragen werden soll (ggf. weil der Verein im Zweifelsfall haften können soll), müssen Sie den Verein beim Vereinsregister anmelden – wobei Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss.
Ich bin Vorstand in meinem Verein geworden und soll mich beim Notar melden. Was muss ich tun?
Schreiben Sie mir eine kurze E-Mail mit Ihren persönlichen Daten an info@kanzlei-siebe-bielefeld.de. Ich melde mich kurzfristig zurück.
